Vorsorge 

GESUND BLEIBEN DURCH PRÄVENTION ...


Krebsfrüherkennung beim Mann
Das Ziel der Krebsfrüherkennung  ist die Entdeckung des Prostatakarzinoms oder deren Vorstufen, bevor sie Beschwerden auslösen. Wird eine Krebserkrankung in einem frühen Stadium entdeckt, erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung und damit die Überlebensaussichten der betroffenen Menschen.
Die Genitaluntersuchung für Männer ab 45 Jahre kann einmal jährlich durchgeführt werden.
Die Untersuchung umfasst eine gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden, die Inspektion und Abtasten des äußeren Genitales, die Tastuntersuchung der Prostata (vom Enddarm aus), die Tastuntersuchung der regionären Lymphknoten und die Befundmitteilung mit anschließender Beratung.
Zur Krebsfrüherkennung vereinbaren Sie bitte einen Termin gerne auch in Verbindung mit einer Gesundheitsuntersuchung.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Praxisteam
Hautkrebsfrüherkennung
Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die "Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs". Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen wie Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs), Basalzellkarzinom oder Spinozelluläres Karzinom hat. Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden.
Die Früherkennungsuntersuchung beginnt mit der Anamnese, Sie werden unter anderem zu Hautkrebserkrankungen in der Familie sowie zu Beschwerden oder Auffälligkeiten befragt. Bei der Untersuchung wird Ihr Körper nach Hautauffälligkeiten abgesucht.
Anschließend werden Sie über das Ergebnis der Untersuchung informiert, bei Auffälligkeiten überweisen wir Sie zu einer Zweituntersuchung an einen Hautarzt.
Zur Hautkrebsfrüherkennung vereinbaren Sie bitte einen Termin gerne auch in Verbindung mit einer Gesundheitsuntersuchung.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Praxisteam
Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung
Darmkrebs ist bei Frauen und Männern eine der häufigsten Krebserkrankungen. Wird Darmkrebs früh erkannt, ist er sehr gut heilbar. Deshalb gibt es ab dem Alter von 50 Jahren ein Früherkennungsprogramm, die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Ab 50 Jahren haben alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf Beratungen und Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs. Neben dem einmaligem Beratungsgespräch mit dem Arzt gehören dazu der Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und die Darmspiegelung. Frauen und Männer im Alter von 50 bis 54 Jahren haben Anspruch auf einen jährlichen Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl, ab 55 Jahren haben sie dann alle zwei Jahre Anspruch auf den Test auf nicht sichtbares Blut, wenn sie sich gegen eine Darmspiegelung entscheiden.
Wer sich für einen Darmspiegelung entscheidet, hat Anspruch auf zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von zehn Jahren:  Frauen können dieses Angebot ab dem Alter von 55 Jahren wahrnehmen. Männern wird bereits ab einem Alter von 50 Jahren eine Darmspiegelung angeboten, da Studien zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Darmspiegelungen werden von Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie durchgeführt. Sie benötigen dazu einen Überweisungsschein zum Facharzt den Sie in unserer Praxis erhalten.
Zur Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung vereinbaren Sie bitte einen Termin gerne auch in Verbindung mit anderen Vorsorgeprogrammen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Praxisteam
Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen für Männer ab 65 Jahre
Ab dem Alter von 65 Jahren haben Männer einen einmaligen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader. Die Untersuchung soll eine Ausbuchtung der Bauchschlagader erkennen, bevor sie gefährlich wird.
Wir bieten Ihnen diese Untersuchung innerhalb der normalen Sprechzeiten an, sie kann aber gerne auch zusammen mit den anderen Vorsorgeprogrammen stattfinden.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Praxisteam
Jugendarbeitsschutzuntersuchung  1 und 2 für die Berufsausbildung
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Kinder und Jugendliche auf unterschiedliche Weise, alle Vorgaben haben jedoch das gleiche Ziel: Die Entwicklung von Heranwachsenden soll nicht durch unangemessene Arbeitsaufgaben beeinträchtigt werden. Deshalb gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz für Heranwachsende zwischen 15 und 17 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben und vor dem 18. Geburtstag die Jugendarbeitsschutzuntersuchung 1 (Erstuntersuchung) und die Jugendarbeitsschutzuntersuchung 2 (Nachuntersuchung nach einem Jahr in Ausbildung) vor.
Mit der Untersuchung soll sichergestellt werden, dass Jugendliche die angestrebte Tätigkeit ausführen können, ohne gesundheitliche Schäden davon zu tragen.
Jeder Jugendliche erhält in seiner Schule rechtzeitig vor Beginn seiner Ausbildung die nötigen Unterlagen für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung 1 und 2. Darin enthalten sind der Berechtigungsschein und der Erhebungsbogen für die jeweilige Untersuchung. Die Erstuntersuchung muss vor Beginn der Ausbildung erfolgen, die Nachuntersuchung findet ein Jahr danach statt, auf alle Fälle aber vor dem 18. Geburtstag.
Zur Untersuchung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Bringen Sie bitte den o.g. Berechtigungsschein für die Erst- bzw. Nachuntersuchung, den o.g. Erhebungsbogen zur Anamnese des Jugendlichen (den Sie zuhause ggf. mit den Erziehungsberechtigten bereits ausfüllen) und den Impfausweis mit.
In unserer Praxis erfolgt zuerst eine Urinuntersuchung und Bestimmung von Größe, Gewicht und Blutdruck. Anhand des mitgebrachten Erhebungsbogen erstellen wir Ihre Anamnese.
Anschließend erfolgt eine eingehende Untersuchung beim Arzt, Herz- und Lungenfunktion, Reflexe, Hör- und Sehvermögen werden überprüft.
Am Ende der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber und für den Erziehungsberechtigten, darin befindet sich eine Gefährdungsabschätzung für die einzelnen Tätigkeiten im Berufsleben.
Die Kosten der Untersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Praxisteam
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